An die Sportlerinnen und Sportler der Westfalia,

für den Fall einer Sportverletzung im Rahmen von sportlichen Wettkämpfen, Liga-Betrieb oder aber beim Training ist jeder aktive Sportler zunächst auf seine privat und/oder gesetzliche Krankenversicherung angewiesen. Diese Versicherung übernimmt die Kosten der Notfallversorgung bzw. der notwendigen medizinischen Versorgung.

Die ARAG-Unfallversicherung (Sportschadenversicherung) leistet hingegen erst dann, wenn der Sportunfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt! Sofern in Folge eines Sportunfalls eine ärztliche Behandlung erforderlich wird, sollte der Unfall jedoch immer umgehend und in jedem Fall angezeigt werden. Dies gilt insbesondere für die Beschädigung/den Verlust von Zähnen bzw. des Augenlichts sowie für die Beschädigung von Sehhilfen. Im Zweifelsfall gilt, lieber einmal mehr eine "Sportschadenmeldung" einreichen, als später gesundheitliche und/oder finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Da die ARAG-Unfallversicherung keine "Online-Meldungen" akzeptiert, sondern stattdessen auf die Übersendung der Originaldokumente besteht, sollen die nachfolgenden Ausfüllhinweise für die Sportschadenmeldung Hilfestellung bei der Bearbeitung leisten. Um eine entsprechende Berücksichtigung wird daher gebeten. Dies erspart sowohl der ARAG, als auch mir Zeit und Mühe und stellt letztendlich die verzugs- und friktionslose Bearbeitung berechtigter Anliegen sicher.

Ausfüllhinweise:

1. Bitte nimm dir für das Ausfüllen der Schadenmeldung ein paar Minuten Zeit.

2. Alle Angaben sind sorgfältig vorzunehmen und die Schrift muss leserlich sein!!

3. Die laufende Nr. 1. - 4. (erste Seite oben rechts) wird durch mich ausgefüllt.

4. Durch den "verletzten Sportler" sind auszufüllen die Abschnitte I. - XI.

I.      Angaben des Vereins zum Verletzten

II.     Unfallhergang

III.    Anlass des Unfalls

IV.   (durch mich)

V.    Personalien

VI.   Unfallzeugen und Unfallaufnahme

VII.  Unfallfolgen

VIII. Vorschäden

IX.   weitere Versicherungen

X.    Hinweise und Unterschriften des Antragstellers !!

XI.   Entbindung von der Schweigepflicht (Unterschrift des Antragstellers; wichtig da sonst keine Bearbeitung seitens der ARAG erfolgt)

5. Das Merkblatt "Information über die Fristen und Anspruchsvoraussetzungen" bitte immer mit ausdrucken und der Sportschadenmeldung -  blanko - beifügen. Der Antragsteller erhält von mir dieses Merkblatt ausgefüllt und unterschrieben zurück, wenn die Sportschadenanzeige an die ARAG weitergeleitet wurde. Das Merkblatt ist für die persönlichen Unterlagen des Antragstellers bestimmt!

6. Das Formular kannst du hier downloaden.

Noch Fragen????
Hier sind meine Kontaktdaten.

Mit sportlichem Gruß

Stefan Over
Sozialwart SV Westfalia Leer 1945 e.V.